Gastronomie:
- Ausdehnung der Sperrstundenregelung von 22 auf 24 Uhr
- Größere Besuchergruppen:
- In geschlossenen Räumen: max. acht Personen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder (oder minderjährigen Kindern, gegenüber denen diese Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen)
- Im Freien: max. 16 Personen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder minderjährigen Kindern, gegenüber denen diese Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen
- Verringerung des Mindestabstandes zwischen Besuchergruppen auf einen Meter
In diesem Sinne, schaut auf Euch und haltet die Ohren steif!
Euer Hans
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