Gastronomie:

  • Ausdehnung der Sperrstundenregelung von 22 auf 24 Uhr
  • Größere Besuchergruppen:
    • In geschlossenen Räumen: max. acht Personen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder (oder minderjährigen Kindern, gegenüber denen diese Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen)
    • Im Freien: max. 16 Personen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder minderjährigen Kindern, gegenüber denen diese Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen
  • Verringerung des Mindestabstandes zwischen Besuchergruppen auf einen Meter
In diesem Sinne, schaut auf Euch und haltet die Ohren steif!

Euer Hans

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